Gemeinde Wannweil

Landkreis Reutlingen

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Neupflanzung von Obstbäumen

 

 

Die Gemeinde bezuschusst die Kosten für den Kauf von Obstjungbäumen mit 15 € (Euro) pro Baum unter folgenden Voraussetzungen:

 

1.    In der freien Feldflur muss es sich um einen Hochstamm mit einer Mindeststammhöhe von 1,60 m handeln.

2.    Innerorts werden Halb- und Hochstämme gefördert.

3.    Die Antragsteller sind gehalten, den Bäumen durch entsprechende Pflege, durch regelmäßigen Schnitt und durch ausreichenden Schutz gegen Verbiß durch Wild oder Weidevieh gute Entwicklungsbedingungen zu verschaffen.

4.    Die Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

Erwerbsobstanlagen und Pflanzungen außerhalb der Gemarkung Wannweil werden nicht gefördert.


Antragstellung

 

Der Zuschussantrag kann von den

 

·       Grundstückseigentümern

·       Pächtern von gemeindlichen oder privaten Grundstücken (bei Einverständnis des Grundstückseigentümers)

 

bei der Gemeindekasse Wannweil gestellt werden. Der Antragsteller muss die Nummer des Flurstückes bzw. die Anschrift des Anwesens auf das der oder die Bäume gepflanzt werden benennen und die Original-Rechnungen vorlegen. Aus den Rechnungsbelegen muss hervorgehen, ob es sich um einen Hoch- bzw. Halbstamm handelt.

 

 

In-Kraft-Treten

 

Die Richtlinie tritt am 01.01.2002 in Kraft.

 

Wannweil, den 22.11.2001

gez.

 

Anette Rösch

Bürgermeisterin