Gemeinde Wannweil
Richtlinie
über die Gewährung von Zuschüssen für die Neupflanzung von Obstbäumen
Die Gemeinde bezuschusst die Kosten für den Kauf von
Obstjungbäumen mit 15 € (Euro) pro Baum unter folgenden Voraussetzungen:
1.
In der freien Feldflur muss es sich um einen
Hochstamm mit einer Mindeststammhöhe von 1,60 m handeln.
2.
Innerorts werden Halb- und Hochstämme gefördert.
3.
Die Antragsteller sind gehalten, den Bäumen durch
entsprechende Pflege, durch regelmäßigen Schnitt und durch ausreichenden Schutz
gegen Verbiß durch Wild oder Weidevieh gute Entwicklungsbedingungen zu
verschaffen.
4.
Die Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich
bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss
besteht nicht.
Erwerbsobstanlagen und Pflanzungen außerhalb der
Gemarkung Wannweil werden nicht gefördert.
Antragstellung
Der Zuschussantrag kann von den
· Grundstückseigentümern
· Pächtern
von gemeindlichen oder privaten Grundstücken (bei Einverständnis des
Grundstückseigentümers)
bei der Gemeindekasse Wannweil gestellt werden. Der
Antragsteller muss die Nummer des Flurstückes bzw. die Anschrift des Anwesens
auf das der oder die Bäume gepflanzt werden benennen und die
Original-Rechnungen vorlegen. Aus den Rechnungsbelegen muss hervorgehen, ob es
sich um einen Hoch- bzw. Halbstamm handelt.
In-Kraft-Treten
Die Richtlinie tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Wannweil, den 22.11.2001
gez.
Anette Rösch
Bürgermeisterin