Ortsbauamt
Zum Aufgabengebiet des Ortsbauamtes
gehört die Führung des Gemeindebauhofes, die Planung,
Ausführung und Überwachung bzw. Koordinierung der kommunalen
Bauvorhaben. Ferner ist es zuständig für die Unterhaltung
gemeindeeigener Gebäude, der öffentlichen Einrichtungen
sowie der Straßen, Wege, Grünanlagen, der Friedhofsanlagen
und Gewässer sowie der Anlagen der Abwasserbeseitigung.
Außerdem berät das Ortsbauamt im Rahmen der Bauleitplanung
Bauherren und Architekten in allen ortsplanerischen Belangen.
Auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist beim
Ortsbauamt angesiedelt. Die Aufgaben der Bauverwaltung runden
den Tätigkeitsbereich ab (Download
von Bauantrags-Formularen).
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Alle ab 2000 aufgestellten Bebauungspläne der Gemeinde sind Online abrufbar.
Das Baugenehmigungsverfahren soll dadurch Online transparent gemacht werden, d.h. der Häuslesbauer braucht jetzt nicht mehr aufs Rathaus zu kommen, um bestimmte Bebauungspläne anzusehen.
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