Kreis Reutlingen
Gemeinde Wannweil
Projekt: Bebauungsplan
“Schloßstraße
– Im Wiesengrund” 4. Änderung
Projekt
Nr. 75091
Begründung:
Der Eigentümer des Flurstücks
784/1 hat in einer Bauvoranfrage einen Entwurf für ein Wohngebäude bei der
Gemeindeverwaltung eingereicht der den jetzigen Bebauungsplanvorschriften nicht
in allen Punkten entspricht. Der Entwurf präsentiert eine städtebaulich
ansprechende Bebauung. Um diese Bebauung zu ermöglichen soll der Bebauungsplan
in den folgenden Punkten geändert werden.
-
Lage des Baufensters für das Hauptgebäude
Das Baufenster wird in seiner Größe belassen. Es wird lediglich um ca. 2 m nach
Nordwesten verschoben.
-
Garagenstandort
Da der
Garagenstandort außerhalb des Baufensters liegt, wird im Bebauungsplan dies mit
der entsprechenden Garagenzufahrt festgelegt.
-
Dachneigung, Dachform, Gebäudehöhe
Die
Dachneigung, Dachform und Gebäudehöhe werden entsprechend dem Entwurf
(Flachdach und Pultdach) angepasst.
Insgesamt bewegt sich die
Höhenentwicklung im Rahmen der bisherigen Festsetzungen.
Die Begründung in dieser Fassung Gefertigt:
lag dem Satzungsbeschluss
vom .............. zugrunde.
Wannweil, den Eningen u.A., den 05.12.2000
Rösch
Bürgermeisterin