Kreis                          Reutlingen

 

Gemeinde                 Wannweil

 

Projekt:                      Bebauungsplan

“Schloßstraße – Im Wiesengrund” 4. Änderung

                                   Projekt Nr. 75091

 

 

Begründung:

 

Der Eigentümer des Flurstücks 784/1 hat in einer Bauvoranfrage einen Entwurf für ein Wohngebäude bei der Gemeindeverwaltung eingereicht der den jetzigen Bebauungsplanvorschriften nicht in allen Punkten entspricht. Der Entwurf präsentiert eine städtebaulich ansprechende Bebauung. Um diese Bebauung zu ermöglichen soll der Bebauungsplan in den folgenden Punkten geändert werden.

-         Lage des Baufensters für das Hauptgebäude
Das Baufenster wird in seiner Größe belassen. Es wird lediglich um ca. 2 m nach Nordwesten verschoben.

-         Garagenstandort

Da der Garagenstandort außerhalb des Baufensters liegt, wird im Bebauungsplan dies mit der entsprechenden Garagenzufahrt festgelegt.

-         Dachneigung, Dachform, Gebäudehöhe

Die Dachneigung, Dachform und Gebäudehöhe werden entsprechend dem Entwurf (Flachdach und Pultdach) angepasst.

Insgesamt bewegt sich die Höhenentwicklung im Rahmen der bisherigen Festsetzungen.

 

                                  

                       

                                  

 

 

Die Begründung in dieser Fassung                         Gefertigt:

lag dem Satzungsbeschluss                                             

vom .............. zugrunde.

Wannweil, den                                                            Eningen u.A., den 05.12.2000

 

                                                                                                                

Rösch

Bürgermeisterin