Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.

Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur bei Kinderreisepässen möglich, die nach dem 1. November 2007 ausgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Texten und Verfahrensbeschreibungen.

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Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
   Mo. 8:30-11:30 Uhr
   Di. 8:30-11:30 Uhr
   und 16:00-18:30 Uhr
   Do. 8:30-11:30 Uhr
   Fr. 8:30-11:30 Uhr