Anwendung des Mietspiegels der Stadt Reutlingen (Hinweis für Bürger)

Die Gemeinde Wannweil erstellt keinen eigenen Mietspiegel. Das wäre viel zu teuer!

Jedoch ist die Gemeindeverwaltung der Auffassung, dass zur hilfsweisen Beurteilung der Angemessenheit des Mietzinses einer in Wannweil gelegenen Wohnung durchaus der Mietspiegel der Stadt Reutlingen herangezogen werden kann. Schließlich befindet sich Wannweil in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Reutlinger Stadtbezirken Betzingen und Degerschlacht.

(Download des Mietpreisspiegels der Stadt Reutlingen).

Zwar ist Wannweil nur durch die Nachtbuslinie an den Reutlinger Stadtverkehr angeschlossen, die Verbindungen durch Bahn und Bahnbus nach Reutlingen wie auch nach Tübingen sind insgesamt jedoch als gut zu bezeichnen.

Darüber hinaus verfügt Wannweil über Einrichtungen, die viele Reutlinger Teilorte nicht vorweisen können, wie z. B. das Hallenbad oder auch die Bücherei. Auch sind Bäcker und Metzger vorhanden; größere Einkäufe lassen sich in unmittelbarer Nachbarschaft erledigen.

Die Stadtverwaltung Reutlingen erarbeitet zusammen mit dem Mieterverein RT-TÜ und dem

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Reutlingen alle zwei bis drei Jahre einen (einfachen) Mietspiegel gemäß § 558 c BGB.

Sie können – unserer Ansicht nach, wie gesagt – hilfsweise auf den Reutlinger Mietspiegel verweisen. Sie müssen dies dann aber auch der jeweils anderen Partei angeben. Sie dürfen nicht sagen, dass es sich um den Mietspiegel der Gemeinde Wannweil handelt, denn den gibt es gar nicht!

Sollte es aufgrund der obigen Argumentation zwischen Ihnen und der anderen Partei zu keinem Einvernehmen kommen, müssen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete anders ableiten, etwa durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch den Hinweis auf die Höhe des Mietzinses für mindestens 3 vergleichbare Wohnungen.


Download des Mietpreisspiegels der Stadt Reutlingen

Bürgermeisteramt Wannweil