Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wannweil

Die Gemeinde Wannweil hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2018 den Entwurf des Lärm-aktionsplanes und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit von 19. November 2018 bis einschließlich 19. Dezember 2018 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung mit ein.

In seiner Sitzung vom 6. Juni 2019 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst. Die Endfassung des Lärmaktionsplanes können Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.wannweil.de einsehen.

Bürgermeisteramt