Erziehungsgeld
Familienförderung hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Schon seit 1986 vergibt die L-Bank im Auftrag des Landes Baden-Württemberg Bundes- bzw. Landeserziehungsgeld. Anträge können über das Bürgermeisteramt bezogen und auch gestellt werden.
Sie haben hier die Möglichkeit, die Anträge auf Ihren Computer herunterzuladen, auszufüllen und auszudrucken. Die Anträge sind bitte unterschrieben direkt bei der L-Bank oder über das Bürgermeisteramt einzureichen. Wir bitten um Beachtung, daß die hier zur Verfügung gestellten Anträge nur für Baden-Württemberg gelten. Sollten Sie außerhalb von Baden-Württemberg wohnen, wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Erziehungsgeldstelle.
Falls Sie Fragen zum Erziehungsgeld haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Detaillierte Infos zum Erziehungsgeld
Ansprechpartnerin: Claudia Reiff (Tel. 07121/9585-25 oder e-Mail claudia.reiff@wannweil.de).
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