Gemeinde Wannweil Hauptstraße 11 72827 Wannweil |
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Sitzung des Gemeinderats
am Donnerstag, 07.06.2018,19:05 Uhr – 20:55 Uhr
im Ratssaal des Rathauses Wannweil, Hauptstraße 11
Vorsitz: Bürgermeisterin Anette Rösch
Kurzprotokoll
öffentlich:
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Bezeichnung |
Drucksache
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Ergebnis (ja-nein-Enth.) |
1 |
Bebauungsplan „Südliches Grieß, 4. Änderung“- Abwägung der Anregungen
Beschlussvorschlag:
Die Abwägung der Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange zum Planentwurf des Bebauungsplans „Südliches Griess, 4. Änderung“ wird wie in Punkt 1 aufgeführt vorgenommen. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.
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Einstimmig zugestimmt |
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2 |
Bebauungsplan „Südliches Grieß, 4. Änderung“- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Südliches Griess“ in der Fassung vom 26. März 2018 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 GemO als Satzung beschlossen.
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Einstimmig zugestimmt |
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3 |
Ausbau Radweg Flst. 1620/2 entlang der Bahnstrecke Reutlingen-Tübingen - Ausschreibungsergebnis
Beschlussvorschlag:
Die Ausschreibung für den Radweg Flst. 1620/2 entlang der Bahnstrecke Reutlingen-Tübingen wird aufgehoben.
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Einstimmig zugestimmt |
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4 |
Umstellung der Gemeinde Wannweil auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
Beschlussvorschlag:
a) Grundsatzentscheidungen 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020 einzuführen und erteilt hierfür den Projek-tauftrag. Von einer Anwendung des Artikel 13 Abs. 4 Gesetz zur Reform des Gemein-dehaushaltsrechts, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung kommunalwahl-rechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16.04.2013, welcher die Einführung vor dem Haushaltsjahr 2020 zulässt wird abgesehen.
2. Der Beauftragung der Finanzverwaltung als federführendes Amt für das Projekt „Ein-führung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in der Gemeinde Wannweil“ sowie die Übertragung der Projektleitung an den stellvertreten-den Leiter der Finanzverwaltung wird zugestimmt.
3. Erforderliche Entscheidungen und Befugnisse innerhalb der Projektdurchführung mit Ausnahme der grundlegenden, den vorgenannten dem Gemeinderat vorbehaltenden Entscheidungen, werden auf die Bürgermeisterin übertragen.
4. Sach- und Personalkosten für die Projektdurchführung sowie den Beratungs- und Schulungsaufwand werden jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung bzw. –sofern notwendig- in Nachtragshaushalten/ überplanmäßigen Ausgaben bereitgestellt.
5. Auf den Ansatz früher geleisteter Investitionszuschüsse (nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO) wird nach Maßgabe des § 62 Abs. 6 GemHVO verzichtet. Geleistete In-vestitionszuschüsse die im Gemeindehaushalt seinerzeit mit Krediten finanziert wurden, werden ausdrücklich vom Verzicht ausgenommen.
6. Die Teilhaushalte werden nach Produktbereichen gegliedert.
b) Vergabe der vollständigen und prüfungssicheren Erfassung und Bewertung des kommunalen Sachvermögens nach den Vorschriften des NKHR an einen externen Dienstleister
Die vollständige und prüfungssichere Erfassung und Bewertung des kommunalen Sachver-mögens nach den Vorschriften des NKHR wird an die
Firma ReweCon GmbH Steuerberatungsgesellschaft Johannes-Daur-Str. 3 70825 Korntal-Münchingen
zum Angebotspreis in Höhe von 37.485,00 EUR (brutto) vergeben.
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Einstimmig zugestimmt |
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5 |
Bestellung Gemeindewahlausschuss für den Bürgerentscheid
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den oben aufgeführten Gemeindewahlausschuss für den Bürgerentscheid am 17.06.2018
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Einstimmig zugestimmt |
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6 |
Bestellung Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den oben aufgeführten Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl am 21.10.2018.
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Einstimmig zugestimmt |
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7 |
Aufstellung Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Beschlussvorschlag:
Die Vorschlagsliste wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird mit dem weiteren Verfahren beauftragt.
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Einstimmig zugestimmt |
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8 |
Nutzerstatistik Bürgerbus Wannweil |
Kenntnisnahme |
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9 |
Änderung Elternbeiträge für das Kindhaus Jahnstraße
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge für die altersgemischte Gruppe im Kinderhaus Jahnstraße werden ab 1. September 2018 wie folgt neu festgesetzt:
Kinderhaus Jahnstraße: Altersgemischte Gruppe, in der max. 22 Kinder ab 2 Jahren bis Schuleintritt betreut werden
Familien mit 5 oder mehr Kindern unter 18 Jahren sind nach wie vor vom Elternbeitrag befreit. Der Elternbeitrag für Alleinerziehende basiert weiterhin auf den zuletzt für die übrigen Eltern festgesetzten Elternbeiträgen. Die am 13.07.2017 festgesetzten Kindergartenbeiträge für die altersgemischte Gruppe im Kinderhaus Jahnstraße gelten hiermit nicht mehr.
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Einstimmig zugestimmt |
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10 |
Bekanntgaben und Informationen |
Kenntnisnahme |
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11 |
Verschiedenes, Wünsche und Anfragen |
Kenntnisnahme |