Gemeinde Wannweil Hauptstraße 11 72827 Wannweil |
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Sitzung des Gemeinderats
am Donnerstag, 13.12.2018, 20:00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses Wannweil, Hauptstraße 11
Vorsitz: Bürgermeisterin Anette Rösch
Tagesordnung
1. |
Einbringung des Haushaltsplanes für das HH-Jahr 2019
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2. |
Neuorganisation der Forstverwaltung Gründung eines Zweckverbandes „Körperschaftliches Forstamt Landkreis Reutlingen“
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3. |
Spielplatz Echazufer Planung - Vergabe Spielgeräte
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4. |
Radweg zwischen Wannweil und Betzingen Flst. Nr. 1620/2 - Vergabe Tiefbauarbeiten
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5. |
Friedhof - Auswahl der Platten für Baumgräber
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6. |
Anschaffung von zwei Pedelecs
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7. |
Annahme von Spenden für den Förderverein d. Uhlandschule
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8. |
Bekanntgaben und Informationen |
9. |
Verschiedenes, Wünsche und Anfragen |
öffentlich:
TOP |
Bezeichnung |
Drucksache
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Ergebnis (ja-nein-Enth.) |
1 |
Einbringung des Haushaltsplanes für das HH-Jahr 2019 |
Kenntnisnahme |
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2 |
Neuorganisation der Forstverwaltung Gründung eines Zweckverbandes „Körperschaftliches Forstamt Landkreis Reutlingen“
Änderung des Beschlussvorschlags:
1. Die Gemeinde Wannweil beteiligt sich an dem gemeinschaftlichen Körperschaftlichen Forstamt gemäß § 47a Abs. 2 und 3 LWaldG in der Rechtsform eines Zweckverbands mit dem Namen „Körperschaftliches Forstamt Landkreis Reutlingen“ und überträgt diesem folgende Aufgaben: a) die hoheitlichen Aufgaben eines gemeinschaftlichen Körperschaftlichen Forstamts im Sinne des § 47a LWaldG, b) die forsttechnische Betriebsleitung im Wald der Verbandsmitglieder nach § 47 Abs. 1 LWaldG einschließlich des Entwurfs der jährlichen Betriebsplanung im Wald der Verbandsmitglieder nach § 51 LWaldG, c) den forstlichen Revierdienst im Wald der Verbandsmitglieder nach § 48 LWaldG, d) die Wirtschaftsverwaltung für die Verbandsmitglieder nach § 47 Abs. 2 LWaldG, insbesondere den Holzverkauf im Namen und auf Rechnung der Verbandsmitglieder, die Vergabe von Forstbetriebsarbeiten sowie den Abschluss von Lieferungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen und auf Rechnung der Verbandsmitglieder. 2. Der Stammkapitalanteil Gemeinde Wannweil beträgt 10.000,- € (vgl. Anlage 5). 3. Der Vertreter der Gemeinde wird beauftragt, in der Gründungsversammlung der als Anlage 1 angeschlossenen Verbandssatzung zuzustimmen und die Originalurkunde der Verbandssatzung zu unterzeichnen. 4. Sollte sich auf Grund der Novellierung des LWaldG, Beanstandungen der Aufsichtsbehörden, der Finanzverwaltung oder des Rechtsberaters Änderungsbedarf an der Satzung ergeben, wird der Vertreter der Gemeinde Wannweil ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. 5. Der Landkreis Reutlingen wird bevollmächtigt, die zur Gründung des Zweckverbands und der Errichtung eines gemeinschaftlichen Körperschaftlichen Forstamts notwendigen Genehmigungen einzuholen. 6. Der Vertreter Gemeinde Wannweil wird ermächtigt, nach Beschlussfassung über die Zweckverbandssatzung und Unterzeichnung der Originalurkunde durch alle Städte und Gemeinden im Landkreis Reutlingen sowie den Landkreis Reutlingen mit den anderen zukünftigen Verbandsmitgliedern eine bis zur Entstehung des Zweckverbands und der Errichtung des gemeinschaftlichen Körperschaftlichen Forstamts (vgl. § 19 der Verbandssatzung) befristete Vollmacht zu erteilen, alle für den Aufbau des Zweckverbands erforderlichen und im Rahmen eines gewöhnlichen Geschäftsgangs sachdienlichen Rechtsgeschäfte (insbesondere personalrechtliche Verträge und Dienstleistungsverträge) abzuschließen. 7. Die Verwaltung wird ermächtigt dem Kompromiss bezüglich der Unterzeichnung einer Protokollnotiz, die beinhaltet, dass bis 30.06.2019 eine Verbandsversammlung einberufen wird, in der § 6 Abs. 3 dahingehend neu gefasst werden soll, dass die Beschlüsse der Verbandsversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 70 % gefasst werden, zuzustimmen.
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Einstimmig zugestimmt |
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3 |
Spielplatz Echazufer Planung - Vergabe Spielgeräte
Änderung des Beschlussvorschlags:
Billigung der vorliegenden Planung vom 13.12.2018 für den Spielplatz am Echazufer.
Vergabe der Spielgeräte an Firma Janko Spielgeräte GmbH aus Bad Urach zu einem Angebotspreis in Höhe von ca. 79.000 €.
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Mehrheitlich zugestimmt bei 7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen |
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4 |
Radweg zwischen Wannweil und Betzingen Flst. Nr. 1620/2 - Vergabe Tiefbauarbeiten
Beschlussvorschlag:
Vergabe der Tiefbauarbeiten für den Radweg entlang der Bahnlinie an Firma Gebr. Stumpp aus Balingen zu einem Angebotspreis in Höhe von 191.606,90 € (Anteil der ausgeschriebenen Arbeiten für die Gemeinde).
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Einstimmig zugestimmt |
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5 |
Friedhof - Auswahl der Platten für Baumgräber
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung gibt vor, dass die Platten nur mit einer Gravur und nicht mit einer aufgesetzten Schrift verzehrt werden dürfen. Die Gravur kann matt oder glänzend sein und es darf aus drei Schriftarten ausgewählt werden. Des Weiteren stehen sechs Platten zur Auswahl. |
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Mehrheitlich bei einer Enthaltung zugestimmt |
6 |
Anschaffung von zwei Pedelecs
Beschlussvorschlag:
1. Der Anschaffung von zwei Pedelecs für die Gemeindeverwaltung samt Zusatzausstattung wird zugestimmt. Der Verwaltung wird, beauftragt, die beiden Räder samt Zubehör bei der Fa. Fahrrad Sauer, Steinachstr. 46-50, 72770 Reutlingen-Betzingen zu beschaffen.
2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die notwendigen Arbeiten zur Herstellung der Fahrradbox in der Tiefgarage des Rathauses zu vergeben. |
Mehrheitlich zugestimmt bei 10 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung |
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7 |
Annahme von Spenden für den Förderverein d. Uhlandschule
Beschlussvorschlag:
Die o.g. Spenden zugunsten des Fördervereins der Uhlandschule werden angenommen. |
Einstimmig zugestimmt |
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8 |
Bekanntgaben und Informationen |
Kenntnisnahme |
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9 |
Verschiedenes, Wünsche und Anfragen |
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Kenntnisnahme |