Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beträgt
bei Eintrittsalter | für Einzelpersonen | für Familien |
bis 49 Jahre | 15,00 Euro | 22,50 Euro |
50 bis 59 Jahre | 20,00 Euro | 30,00 Euro |
60 bis 69 Jahre | 25,00 Euro | 37,50 Euro |
70 Jahre und älter | 35,00 Euro | 52,50 Euro |
- 1. Für neu eintretende Mitglieder, die nach dem Tod der Eltern deren Mitgliedschaft übernehmen und fortführen, kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag um eine Altersstufe ermäßigt werden.
- 2. Für Mitglieder, die vor dem 1.März 2004 eingetreten sind, beträgt die Höhe der Mitgliedsbeiträge
- für Einzelpersonen 15,00 Euro
- für Familien 22,50 Euro.
- 3. Für juristische Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 40,00 Euro.
- 4. Mitglieder im Pflegeheim sind von der Beitragszahlung freigestellt.
Die Beitragsordnung in der vorstehenden Fassung tritt am 1.März 2004 in Kraft.