Kreis Reutlingen
Gemeinde Wannweil
Bebauungsplan
„Gartenhausgebiet Grubwiesen -
Neue Weinberge, 2. Änderung“
in Wannweil
Begründung
1.
Geltungsbereich.
Größe des Plangebietes
1.1 Der rä
1.2 Die Größe des
Plangebietes beträgt ca. 5,00 ha.
2.
Anlass der
Planaufstellung
Im Gewand "Grubwiesen" und
"Neue Weinberge" bestehen seit längerer Zeit einige Gartenhäuser. Die
ausgewiesene Fläche wird vorwiegend durch Streuobstanbau genutzt.
Ein Teil der Fläche ist Rutschgebiet
und landwirtschaftlich nicht nutzbar. Es ist erforderlich den Bebauungsplan auf
heutige Verhältnisse zu überarbeiten, deshalb beschloss der Gemeinderat, das
bezeichnete Gartenhausgebiet in Übereinstimmung mit dem
Flächennutzungsplanentwurf zu ändern.
Dabei soll es auch küftig erlaubt sein,
Gartenhäuser in og. Gebiet entsprechend dem heutigen Standard zu errichten.
Insgesamt soll allerdings darauf Wert gelegt werden, dass das freie
Betretungsrecht der Natur und das optische Erscheinungsbild nur unwesentlich
beeinflusst wird. Insbesondere soll künftig auf Einzäunungen verzichtet werden.
Wannweil,
den 14.07.2005
Anette
Rösch
Bürgermeisterin
Die
Begründung in dieser Fassung lag dem Satzungsbeschluss vom 27.01.2006
zugrunde.
Wannweil,
den 27.01.2006
Anette
Rösch
Bürgermeisterin