Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes

Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wannweil

Wir bitten um Ihre Beteiligung!

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen erstellte Lärmaktionspläne für Straßen mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen pro Jahr bzw. 8.200 Fahrzeugen pro Tag alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben werden. Die Kartierung des Straßenverkehrslärms und die zugehörigen Verkehrszählungen werden in Baden-Württemberg gesamtheitlich durch die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) durchgeführt.

Für Wannweil ergibt sich aus den Verkehrszahlen der LUBW verpflichtend, die Lärmaktionsplanung für die Kirchentellinsfurter Straße zu überprüfen.

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2024 entschieden, die Überprüfung der Kommunalen Lärmaktionsplanung für die komplette Ortsdurchfahrt (L 379, Kirchentellinsfurter Str. + Hauptstraße) umzusetzen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 den Entwurf des Lärmaktionsplanes und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Lassen Sie uns bitte wissen, ob Sie mit den verkehrlichen Regelungen auf unserer Ortsdurchfahrt (Tempo 50, eingeschränktes Halteverbot, Blitzer am Ortseingang usw.) zufrieden sind oder nicht zufrieden sind.

Wir freuen uns über Ihre Stellungnahmen, Meinungen und Anregungen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 13.01.2025 wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 03.03.2025 öffentlich ausgelegt (im Foyer im 1. OG des Rathauses und auf der Homepage.

Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis einschließlich 03.03.2025 vorgebracht werden an: per E-Mail an info@gemeinde-wannweil.de oder schriftlich an Gemeindeverwaltung Wannweil, Hauptstr. 11, 72827 Wannweil.

Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Träger öffentlicher Belange fließen in die Abwägung, bevor die Lärmaktionsplanung beschlossen wird, mit ein.

Wannweil, 28.01.2025
gez.
Dr. Christian Majer
Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
E-Mail schreiben

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