Anleitung Briefwahlunterlagen Europa- und Kommunalwahl

-Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht am 09.06.2024 gebrauch-
Anleitung Briefwahlunterlagen:

Europawahl

Schritt1:
Stimmzettel ausfüllen und in den weißen
Stimmzettelumschlag legen und zukleben.

Schritt 2:
Versicherung an Eides statt auf dem
Wahlschein mit Datumsangabe unterschreiben.
Wahlschein zusammen mit dem weißen
Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag
legen und zukleben.

 
Kommunalwahl (Gemeinderats- und Kreistagswahl)

Schritt 1:
Den roten (Gemeinderatswahl) und den grünen
(Kreistagswahl) Stimmzettel ausfüllen.
Anschließend die farblichen Stimmzettel in den
jeweils farblich passenden Stimmzettelumschlag
legen und zukleben.

Schritt 2:
Versicherung an Eides statt auf dem
Wahlschein mit Datumsangabe unterschreiben.
Den unterschriebenen Wahlschein zusammen mit
den geschlossenen Stimmzettelumschlägen in den
gelben Wahlbriefumschlag legen und den gelben
Umschlag zukleben.

 

Die Anleitungen sind eine vereinfachte Darstellung und entsprechen nicht den ausführlichen Anleitungen, die Sie mit den Briefwahlunterlagen mitgeschickt bekommen.

Stimmzettelvorabversand
Da einige Fragen aufgekommen sind, möchten wir über den Stimmzettelvorabversand informieren.
Da das Ausfüllen der Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl etwas aufwendiger ist, bekommen Sie vorab in einem Umschlag den Stimmzettel für diese beiden Wahlen zugeschickt. Hierzu muss nichts beantragt werden. Sie können die Stimmzettel zu Hause ausfüllen und anschließend mit ins Wahllokal mitbringen.

Wenn Sie Briefwahl beantragen, bekommen Sie die Stimmzettel inklusive der restlichen Briefwahlunterlagen separat noch einmal zugeschickt.
Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie erst im Wahllokal bzw. wenn Briefwahl beantragt wird mit den Briefwahlunterlagen. Der Stimmzettel für die Europawahl wird nicht mit dem Stimmzettelvorabversand zugeschickt.

Wenn Briefwahl beantragt wurde, kann es durch die Postzustellung zu Überschneidungen mit dem Stimmzettelvorabversand kommen.
Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
E-Mail schreiben

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