Bebauungsplan „Alte Spinnerei – Fallenbach, 2. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wannweil hat am 14.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Alte Spinnerei – Fallenbach, 2. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Alte Spinnerei – Fallenbach, 2. Änderung“ nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 LBO aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Die Bedingungen des „beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a BauGB werden erfüllt, da mit dem Bebauungsplanverfahren die Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung von Flächen geschaffen werden, die Umgebung des Plangebiets bereits heute eine bauliche Vorprägung aufweist und die zulässige Grundfläche kleiner als 70.000 Quadratmeter ist. Durch die bauliche Vorprägung werden keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet.
Das Bebauungsplanverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden maßstabslosen Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Südosten der Gemeinde Wannweil. Die Fläche des Bebauungsplans in dieser Abgrenzung beträgt ca. 6,2 ha.

Die heutige Brachfläche soll im Zuge der Innenentwicklung reaktiviert und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Es ist vorgesehen das Bestandsgebäude umzustrukturieren, um es für zukünftige Gewerbenutzungen nutzbar zu machen und zu optimieren. Der Umbau schafft neue Räumlichkeiten, die unterschiedlichen Unternehmen eine optimale Basis bieten. Am östlichen Eingang des Areals soll zur Bündelung der Stellplätze ein neues Parkhaus entstehen.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemeinde Wannweil, 28.11.2024
Gez.
Dr. Christian Majer
Bürgermeister

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