Bebauungsplan „Sportzentrum Weilhau“: Aufstellungs-beschluss und Beteiligung
Ortsübliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan „Sportzentrum Weilhau 1, 2. Erweiterung“ in Wannweil
Der Gemeinderat der Gemeinde Wannweil hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2024 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf „Sportzentrum Weilhau 1, 2. Erweiterung“ in Wannweil gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit der zweiten Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans „Sportzentrum Weilhau 1, 1.Erweiterung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Reitverein Wannweil e.V. eine zusätzliche größere offene Reithalle bauen und eine zusätzliche neue Fläche für den Auslauf der Pferde vor allem im Winterhalbjahr schaffen kann. Weitere Einzelheiten sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich, die öffentlich ausgelegt wird und im Internet einsehbar ist (siehe unten).
Der Geltungsbereich der Erweiterung (siehe Lageplan) liegt auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurstücknummer 3020 und schließt an seiner östlichen Grenze nahtlos an den Bereich des bisherigen Bebauungsplans „Sportzentrum Weilhau 1, 1. Erweiterung“ an. Die Erweiterungsfläche umfasst 3.675,00 m². Die geplante Grenze des neuen Geltungsbereichs hält einen Abstand vom Wald im Süden und im Westen von ca. 10 m und von der Feldhecke im Norden von ca. 5 m ein. Die Reithalle soll nördlich im Anschluss an die schon bestehenden Gebäude und Anlagen des Reitvereins zwischen dem bestehenden Reitplatz und der Zufahrt zwischen dem Gelände des Reitvereins und dem Gelände des Tennisclubs errichtet werden. Die Vorbereitungs- und Reitfläche und die umzäunte Auslauffläche liegen westlich der geplanten Reithalle.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Lageplan, Textteil und Zeichenerklärung
vom 14.11.2024 sowie die Begründung der 2. Erweiterung vom 18.11.2024 liegen
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, den 16. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 31. Januar 2025
im Rathaus in Wannweil, Ortsbauamt, Zimmer 7, Hauptstraße 11, 72827 Wannweil zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
vormittags: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
nachmittags: Dienstag 15.00 Uhr – 18.30 Uhr
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten vom 23.12.24 bis 06.01.25
Montag, 23.12., von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, 24.12. (Heiligabend), bis Sonntag, 29.12., geschlossen
Montag, 30.12., von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, 31.12. (Silvester), und Mittwoch, 01.01. (Neujahr), geschlossen
Donnerstag, 02.01., und Freitag, 03.01., von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samstag, 04.01., bis Montag, 06.01. (Hl. Drei Könige), geschlossen
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind auch im Internet auf unserer Homepage über www.wannweil.de in der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ zu finden.
Innerhalb der Frist zur Auslegung und Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Wannweil vorgebracht werden. Falls eine Erklärung mündlich zur Niederschrift abgegeben werden soll, bedarf dies der vorherigen Terminabstimmung.
Über unsere E-Mailadresse info@gemeinde-wannweil.de und den Betreff „Stellungnahme Sportzentrum Weilhau 1, 2. Erweiterung“ können Sie Ihre Stellungnahme auch per Mail an uns schicken. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Person ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.
Bei Fragen können Sie Herrn Göhner oder Herrn Thumm zu den genannten Bürozeiten unter Tel.: 07121/9585-41 oder 9585-44 erreichen.
Wannweil, den 12.12.2024
gez. Dr. Christian Majer
Bürgermeister
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