
Maßnahmen an der Kirchentellinsfurter Straße
Verkehrsbehörde des Landratsamtes Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen ordnen Maßnahmen an der Kirchentellinsfurter Straße an
Die „Engstelle“ Kirchentellinsfurter Straße ist Teil des RadNetz BW. Mögliche Verbesserungsmaßnahmen an der besagten Stelle für den Radverkehr sind zentrale Themen, die seitens der Gemeindeverwaltung mit den zuständigen Behörden Landratsamt und Regierungspräsidium seit Jahren intensiv besprochen werden. Auch der Gemeinderat hat sich mehrfach mit der Thematik befasst.
Um die Engstelle insbesondere für Fahrradfahrer zu entschärfen, wurden die Einrichtung von Umfahrungsmöglichkeiten für Fahrradfahrer über die Wilhelmstraße und den Unteren Mühlweg geprüft, welche aber aufgrund von Grundstückseigentumsverhältnissen nicht umsetzbar sind. Eine Änderung des Radwegenetzes über die Au entlang der Bahnlinie wird von allen Seiten als vorstellbar eingeschätzt, kann aber aufgrund der derzeit noch in der Vorplanung befindlichen Überlegungen des Regierungspräsidiums zu einem möglichen Radschnellweg kurz-mittelfristig nicht in Aussicht gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung hat das Landratsamt und Regierungspräsidium deshalb gebeten, die Möglichkeit der Entnahme der Bäume, welche sich auf dem Gehweg (Radfahrer frei) entlang der Kirchentellinsfurter Straße befinden, zu prüfen. Dies würde zu deutlich mehr Platz für den Geh-und Radverkehr führen. Die Bäume hätten an anderer Stelle durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden können.
Dieser Vorschlag wurde vom Kreis-Straßenbauamt unter Berücksichtigung der notwendigen Qualitätsstandards für das RadNetz BW geprüft und mit folgender Begründung abgelehnt:
„Radverkehr ist außerorts im Zweirichtungsverkehr möglich auf Wegebreiten von mindestens 2,50 m, zzgl. Sicherheitstrennstreifen. Da die Strecke Bestandteil von RadNETZ BW ist, sind 3,0 m notwendig (S. 2.2-4). Innerorts ist ein Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr nur im Ausnahmefall anzuwenden und nur, wenn geringer Fußverkehr besteht. Als weitere Voraussetzung dürfen nur wenige Einmündungen/Grundstückszufahrten bestehen. Außerdem muss hierfür eine Wegebreite von mindestens 3,0 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen vorliegen (S. 2.2-3). Nach Betrachtung der Situation vor Ort wurde festgestellt, dass die Entnahme der Bäume zwar einen Raumgewinn bedeuten würde, dieser jedoch nicht ausreichend ist, um innerorts eine Mindestbreite von 3,0 m zu erreichen. Außerdem ist aufgrund des vorliegenden Fußverkehrs und der vielen Einmündungen/Grundstückszufahrten insgesamt eine Führung des Radverkehrs im Zweirichtungsverkehr nicht umsetzbar, da dies mit einem großen Unfallpotential einhergeht.“
Ergebnis (auf Gemarkung Wannweil):
Nach der Prüfung der Möglichkeiten wird von Seiten des Kreis-Straßenbauamts, Regierungspräsidiums, unterer und oberer Verkehrsbehörde sowie der Polizei folgende Führungsform für die Kirchentellinsfurter Straße (auf Markung Wannweil), umsetzbar über verkehrsrechtliche Sofortmaßnahmen, als rechtlich konform und dem Stand der Technik entsprechend befunden und entsprechend angeordnet:
– Anordnung von Tempo 50 außerorts
– Anordnung eines einseitigen Schutzstreifens innerorts auf der westlichen Straßenseite mit gegenüberliegender Piktogrammkette
– Anordnung einer einseitigen Piktogrammkette außer Orts auf der westlichen Straßenseite
Daraus ergibt sich für Radfahrer folgende Situation:
- Vom Kreisverkehr Kirchentellinsfurt bis Kreisverkehr Wannweil: innerhalb dieses Abschnittes müssen Radfahrer auf der Straße fahren, zunächst auf der Piktogrammkette vom Kreisverkehr Kirchentellinsfurt bis Ortstafel und ab Ortstafel direkt weiter auf dem Schutzstreifen (die bisherige Nutzung des Gehweges ist aus dieser Richtung für Radfahrer nicht mehr möglich, außer für Kinder mit Begleitperson)
- Vom Kreisverkehr Wannweil bis Kreisverkehr Kirchentellinsfurt: innerhalb dieses Abschnittes können die Radfahrer entweder wie bisher auf dem Gehweg entlang der Kirchentellinsfurter Straße fahren oder auf der neuen Piktogrammkette auf der Kirchentellinsfurter Straße fahren. Kurz nach der Gärtnerei Weber wird der Radfahrer, falls er zuvor auf der Kirchentellinsfurter Straße unterwegs war, mit der Unterstützung von wegweisender Beschilderung auf den Gehweg geführt, da ab diesem Zeitpunkt die Anzahl der Grundstückszufahrten und Parkvorgänge deutlich zurückgeht.
Die Anordnung und Umsetzung der Maßnahmen in der Kirchentellinsfurter Straße durch die Verkehrsbehörde (Tempo 50 außerorts, einseitiger Schutzstreifen innerorts auf der westlichen Straßenseite mit gegenüberliegender Piktogrammkette, einseitige Piktogrammkette außer Orts auf der westlichen Straßenseite) sollen innerhalb der nächsten zwei Wochen erfolgen. Die Gemeinde hat sich dafür eingesetzt, dass die von den Behörden angeordneten Maßnahmen nach sechs Monaten bewertet werden.
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