Reisigverbrennung: Vorsicht als oberstes Gebot

Das Verbrennen von Reisig kann eine wichtige Maßnahme zum Waldschutz sein, jedoch gibt es häufig umweltfreundlichere Alternativen wie das Hacken und Abfahren des Materials aus dem Wald.

Sollte eine Verbrennung dennoch notwendig sein, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, zwingend die folgenden Vorgaben zu beachten:

  • Meldepflicht: Die zuständige Ortspolizeibehörde muss vorab informiert werden.
  • Wetterbedingungen: Bei einem Waldbrandgefahrenindex (WBI) der Stufe 4 oder 5 sowie bei stärkerem Wind darf kein Feuer entzündet werden.
  • Sicherheitsabstände: Das Feuer darf keine Brandgefahr oder Hitzeschäden verursachen. Es gilt ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie 200 Metern zu Autobahnen. Der Rauch darf nicht über bebaute Gebiete oder Ortschaften ziehen.
  • Aufsicht und Notfall: Das Feuer muss durchgehend bis zum vollständigen Erlöschen (zwingend vor Sonnenuntergang!) bewacht werden. Eigene Löschversuche bei einer Brandausbreitung müssen vorbereitet sein und es wird empfohlen, ein Handy für mögliche Notrufe bei sich zu tragen.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Entscheidungshilfe sowie weitere wichtige Hinweise finden Sie in der angehängten Grafik. Bitte prüfen Sie diese sorgfältig, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
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