Sicht und Sicherheit gewährleisten

Hecken und Sträucher entlang von Gehwegen und Straßen müssen geschnitten werden

An vielen Stellen im Gemeindegebiet ist festzustellen, dass die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen an Straßen und We-gen durch Hecken und Bäume behindert wird.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrs-sicherung nicht nur eine Sache des Bürgermeisteramts ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. So schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen auch sein mögen, sie dürfen nicht zu einem Ärgernis oder gar zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.
Grundstückseigentümer müssen, wenn es durch ihr Verschulden zu einem Unfall kommt, Scha-denersatz leisten.

Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle alle Grundstückseigen-tümer bitten, die Hecken und Sträucher, entlang der Grundstücksgrenze entsprechend dem aufgezeichneten Lichtraumprofils zu schneiden.

Nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg dürfen Zweige von Bäumen und Sträu-cher aus privaten Grundstücken nicht auf öffentliche Verkehrs-flächen hinausragen. Grund-sätzlich sind für Straßen und Wege folgende Lichträume frei-zuhalten:

  • 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
  • 2,50 m über Geh- und Rad-wegen

Landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke müssen gemäht werden

Die Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht der Eigentümer ist im Landwirtschafts- und Landes-kulturgesetz (LLG) Baden-Württemberg in § 26 „Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht“ gere-gelt: „Zur Verhinderung von Beeinträchtigungen der Landeskultur und der Landespflege sind die Besitzer von landwirtschaftlichen nutzbaren Grundstücken verpflichtet, ihre Grundstü-cke zu bewirtschaften oder dadurch zu pflegen, dass sie für eine ordnungsgemäße Bewei-dung sorgen oder mindestens einmal im Jahr mähen. Die Bewirtschaftung und Pflege müssen gewährleisten, dass die Nutzung benachbarter Grundstücke nicht, insbeson-dere nicht durch schädlichen Samenflug, unzumutbar erschwert wird.“

Bitte beachten Sie als Grundstückseigentümer die Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht und mähen sie Ihre Grundstücke mindestens einmal im Jahr.

Viele Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung
Bürgermeisteramt Wannweil

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
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