
Streuobst Baumschnittförderung 2026 – 2028
Streuobst Baumschnittförderung des Landes Baden-Württemberg 2026 – 202
Sammelantrag über die Gemeinde Wannweil
Das Förderprogramm des Landes Baden-Württembergs zum Schnitt von Streuobstbäumen wird mit einer neuen dreijährigen Förderperiode weitergeführt. Da das Land nur Anträge ab 100 Bäumen fördert, tritt die Gemeinde Wannweil als Sammelantragsteller auf, damit auch Streuobstwiesenbesitzer mit weniger Bäumen in die Förderung aufgenommen werden können.
Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier oder im Rathaus in der Auslage vor dem Bürgerbüro.
Wenn Sie teilnehmen möchten, senden Sie den Antrag bitte vollständig ausgefüllt bis zum 01.06.2026 per E-Mail oder postalisch an die Gemeinde Wannweil zurück.
Ansprechpartnerin
Frau Sina Renz
Telefon 07121/9585-34
E-Mail: sina.renz@gemeinde-wannweil.de
Antrags-/Fördervoraussetzungen
– Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben.
– In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert.
– Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf dementsprechend auch nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden – auch wenn er mehr als einmal geschnitten wurde.
– Mindestens ein Drittel der insgesamt mit dem Sammelantrag beantragten Schnittmaßnahmen muss bis Ende des Schnittzeitraums 2026/2027 erfolgen.
– Die beantragten Streuobstbäume sind im Förderzeitraum von drei Jahren zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot).
– Schnittmaßnahmen, die vor Bewilligung der Förderung je Schnittzeitraum erfolgt sind, können nicht gefördert werden. Erst muss der Bewilligungsbescheid abgewartet werden, bevor die beantragten Schnittmaßnahmen durchgeführt und zur Auszahlung beantragt werden können. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
– Die Anzahl der im Sammelantrag der Gemeinde Wannweil erfassten Streuobstbäume darf nicht höher als 1.000 sein.
– Von der Förderung ausgeschlossen sind abgestorbene bzw. absterbende Bäume sowie Brennkirschenanlagen.
– Bei Nichteinhaltung der Förderkriterien erfolgt die Rückforderung bereits erhaltener Fördermittel durch das zuständige Regierungspräsidium.
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Kontakt
Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
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