Streuobst Baumschnittförderung 2026 – 2028

Das Förderprogramm des Landes Baden-Württembergs zum Schnitt von Streuobstbäumen wird mit einer neuen dreijährigen Förderperiode weitergeführt.

Da das Land nur Anträge ab 100 Bäumen fördert,tritt die Gemeinde Wannweil als Sammelantragsteller auf, damit auch Streuobstwiesenbesitzer mit weniger Bäumen in die Förderung aufgenommen werden können. Wenn Sie teilnehmen möchten, füllen Sie bitte den Antrag sowie die zugehörige Anlage 1 „Erklärung der Teilnehmenden“ aus und senden diesen per E-Mail oder postalisch an die Gemeinde Wannweil zurück.

Anmeldefrist 01.06.2026.

Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Wannweil:

Frau Sina Renz
Telefon 07121/9585-34
E-Mail: sina.renz@gemeinde-wannweil.de

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wannweil.

Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen. Pro Baumschnitt kann ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden.

Die Details zum Förderverfahren finden Sie in den Hinweisen zur Sammelantragstellung.

Anmeldeformular Sammelantrag Förderung Baumschnitt Streuobst 2026-2028
VwV Förderung Baumschnitt-Streuobst
Ablauf der Baumschnittförderung 2026-2028
Hinweise Förderung Baumschnitt Streuobst
Erklärung der Teilnehmenden

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
E-Mail schreiben

Skip to content