Der Energieausweis |
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Mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt für Mieter, Käufer und Eigentümer |
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Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Auto verbraucht. Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder der Waschmaschine achten die Verbraucher ebenfalls.
Zur energetischen Qualität von Wohngebäuden existieren häufig nur latent objektiven Angaben. Und das, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung aufgewendet wird.
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude in Deutschland ab 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen.
Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden (z.B. Rathäuser) mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. |
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Welche Energieausweise gibt es? |
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Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Verbrauch (Heizöl, Erdgas, Stückholz etc.) dokumentiert und über sog. Klimafaktoren "bereinigt". So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem strengen Winter nicht automatisch zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Jahren. |
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Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Besonders hoch fällt der Primärenergiebedarf aus, wenn z.B. mit elektrischem Strom geheizt wird. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist. |
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Wann welcher Energieausweis? |
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Für Bestandsgebäude –Wohn- wie Nichtwohngebäude – können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Verbrauchs erstellt werden. Für beide Verfahren werden Berechnungsvorschriften durch die EnEV geregelt. |
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Wann wird ein Energieausweis benötigt? |
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Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Das heißt: zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude (vgl. § 16 Abs. 4 EnEV). |
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