Mitgliedsbeiträge


Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beträgt

bei Eintrittsalter für Einzelpersonen für Familien
bis 49 Jahre 15,00 Euro 22,50 Euro
50 bis 59 Jahre 20,00 Euro 30,00 Euro
60 bis 69 Jahre 25,00 Euro 37,50 Euro
70 Jahre und älter 35,00 Euro 52,50 Euro


  • Für neu eintretende Mitglieder, die nach dem Tod der Eltern deren Mitgliedschaft übernehmen und fortführen, kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag um eine Altersstufe ermäßigt werden.

  • Für Mitglieder, die vor dem 1.März 2004 eingetreten sind, beträgt die Höhe der Mitgliedsbeiträge
    a) für Einzelpersonen 15,00 Euro
    b) für Familien 22,50 Euro

  • Für juristische Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 40,00 Euro.

  • Mitglieder im Pflegeheim sind von der Beitragszahlung freigestellt.

  • Beitrittserklärung? Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier


Die Beitragsordnung in der vorstehenden Fassung tritt am 1.März 2004 in Kraft.