Eine Besonderheit ist, dass alle NABU-Untergliederungen eine neue Satzung benötigen. Die Änderungen der Satzung des NABU-Bundesverbandes, die auf der BVV am 12./13.11.2022 beschlossen wurden, bringen es mit sich, dass alle Satzungen der Landesverbände und aller anderen Untergliederungen bis zum 31.12.2025 an die geänderte Bundessatzung angepasst werden müssen. Unter dem Link finden Sie die geänderte Satzung für die NABU-Gruppe Wannweil mit gelben Markierungen für die geänderten Textteile. Die meisten Änderungen sind Präzisierungen oder formaler Natur.
Auch unsere NABU-Gruppe Wannweil ist eine Untergliederung des NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. gemäß der Satzung des Bundesverbandes und der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg. Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. ist ein Gesamtverband, die Satzungen seiner Untergliederungen, so auch diese Satzung, dürfen gemäß § 7 Abs. 4 der Bundessatzung nicht im Widerspruch zu dieser stehen. Sollte unsere Wannweiler Satzung der Bundessatzung entgegenstehende Regelungen aufweisen, gilt die Bundessatzung des NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. in der Fassung vom 12./13.11.2022. Die Bundessatzung des NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. ist als Bestandteil der neuen Wannweiler Satzung als Anlage beigefügt.
Die geänderte Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung am 31. Jan. 2025 beschlossen (Link). Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gern an den Vorstand wenden.
Link zur Neufassung der Satzung
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