Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Tübingen

Landratsamt Tübingen – Untere Flurbereinigungsbehörde
Flurbereinigung Kirchentellinsfurt
Landkreis Tübingen

Öffentliche Bekanntmachung
vom 24.01.2022

Unterrichtung der Öffentlichkeit von der Plangenehmigung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

 In der Flurbereinigung Kirchentellinsfurt hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen am 09.12.2021 genehmigt. Die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden unter Einbeziehung der Äußerungen der Öffentlichkeit bewertet und berücksichtigt. Es wurden keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt.

Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterrichtet. Die Plangenehmigung und eine Ausfertigung des Plans liegen zwei Wochen lang ab Bekanntgabe in Kirchentellinsfurt, Rathausplatz 1, 72138 Kirchentellinsfurt zur Einsicht aus.

Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Rathaus derzeit nur mit einem vorab telefonisch vereinbarten Termin möglich ist. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter der Nummer: 07121/900531 vereinbart werden. Außerdem beachten Sie bitte die jeweils gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen.

Die Entscheidung und die zugehörigen Unterlagen können auch auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.

Informationen zum Verfahren finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung unter dem o.g. Verfahren (www.LGL-BW.de/4145).

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
E-Mail schreiben

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