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Unsere Gemeinde | Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte
Öffentliche Bekanntmachung
über die Änderung der Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Wannweil hat am 13.03.2019 die Änderung der Bodenrichtwerte für die Wohnbauflächen und Mischgebietsflächen im Innen-bereich beschlossen. Bei den Gewerbeflächen im Innenbereich und den Flächen im Außenbereich bleiben die Bodenrichtwerte unverändert. Der Bodenrichtwert im Innenbereich bezieht sich auf durchschnittliche Lagewerte für erschließungsbeitrags-freies Bauland.
Die Änderungen treten zum Stichtag 31.12.2018 in Kraft.
Die Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB auf der Homepage der Gemeinde Wannweil veröffentlicht. Ebenso können sie im Ortsbauamt (Zimmer 7) im Rathaus, Hauptstr. 11, zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:30-11:30 Uhr und Dienstag von 16:00-18:30) eingesehen werden.
Wannweil, den 28.03.2019
gez. Dorothea Mergenthaler
Vorsitzende des Gutachterausschusses
Download der Bodenrichtwerte