Bibliothek der Dinge: „LEIHBAR“
Bibliothek der Dinge: „LEIHBAR“
Bücher, CDs, DVDs, Zeitschriften und Spiele sind bereits bekannte Dinge, die in Bibliotheken ausgeliehen werden können. Nicht jedes Buch oder andere Medium will man oder kann man sich anschaffen.
Hier kommt die „LEIHBAR“ ins Spiel: warum nicht auch eine(n) Slackline, Ezy-Roller, Aqua-Play-Set, Pedalo, Bounce-Ball-Set, Sandkasten-Set, Schiffle für den Rathausbrunnen, Skateboard, Boule-Set, Badminton-Set mit Netz, Pferdespielset, Rutschfahrzeug und anderes ausleihen?!
Manches muss man nicht besitzen. Vielleicht will man es nur mal ausprobieren. Oft wachsen Kinder auch schnell aus ihren Spielsachen heraus, oder finden sie nach einiger Zeit nicht mehr interessant. Die Bibliothek der Dinge schafft hier Abhilfe. Sie regt zum Ausleihen anstelle des Kaufens an und leistet damit einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum umweltbewussten Konsum.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um diese „Dinge“ auszuleihen?
- Ich brauche einen Leseausweis
- Ich muss mindestens 18 Jahre alt sein
- Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen wird mit einer persönlichen Unterschrift akzeptiert. Das entsprechende Formular wird bei der Ausleihe ausgegeben.
Wie viele dieser „Dinge“ und wie lange kann ich diese „Dinge“ ausleihen?
- Nur ein Gegenstand inclusive Zubehör steht pro Ausleiher*in zur Verfügung
- Die Ausleihfrist ist zunächst auf eine Woche beschränkt und das sofortige Ausprobieren auf dem Rathausplatz ist ausdrücklich erwünscht!
Welche Kosten entstehen?
Genau wie bei den herkömmlichen Medien ist die Ausleihe kostenlos:
Ein Service der Gemeinde Wannweil, für Ihre Bürger*innen!
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