Förderung von Photovoltaikanlagen

Das Förderprogramm für PV-Anlagen 2024 ist überzeichnet. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen. Es können noch keine Zuschussanträge für etwaige künftige Förderprogramme gestellt bzw. entgegengenommen werden.

Rund 3 Millionen Photovoltaikanlagen gibt es derzeit in Deutschland. Sie liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Treiber für die Energiewende. Mit der eigenen Anlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet zu­sätz­lich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Zum Wohle des Klimas ist es essenziell, erneuerbare Energien zu nutzen. Dabei spielt Solarenergie eine wichtige Rolle: Sie steht überall im Land zur Verfügung und kann zukünftig noch viel intensiver genutzt werden.

Auf dem Solarkataster Baden-Württemberg können die Gebäude­eigentümer herausfinden, welche Dachflächen für Photovoltaik geeignet sind und welches Potenzial die Dachfläche liefert.

Standortanalyse und Potenzialberechnung des Solarkatasters wurden auf der Grundlage von Laserscandaten durchgeführt. Die Mindestgröße einer Dach­fläche ergibt sich dabei aus der Größe der Module. Auch Aufständerungen von Modulen werden hier berücksichtigt.

Dieses Solarkataster gibt Aufschluss auf die voraussichtlichen Kosten der PV-Anlage, deren Leistung, den Ertrag in kWp, den Gesamtertrag pro Jahr, die Größe des Speichers und die Anzahl der Module. Es wird eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, wobei anzugeben ist, ob das Gebäude eigengenutzt oder vermietet wird.

Der Gemeinderat hat im Jahr 2022 die Förderrichtlinie über die Förderung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Wohngebäuden mit einem Fördertopf von 10.000 € eingeführt. Für das Jahr 2024 stellt die Gemeinde Wannweil insgesamt Fördergelder in Höhe von 20.000 € zur Verfügung.

Gegenstand und Höhe der Förderung
Gefördert wird der Einbau von neuen, fest-installierten, netz-gekoppelten PV-Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie auf bestehenden Wohngebäuden.

Vom 1. kWp bis einschließlich 5. kWp installierte Leistung der PV-Anlage beträgt der Fördersatz 200 Euro/kWp. Die Mindestanlagenleistung beträgt 1 kWp. Der maximale Zuschuss je Anlage beträgt 1.000 €.

Sollten Antragsteller im Antragsjahr 2023 eine Ablehnung wegen Überzeichnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit sich dieses Jahr erneut zu bewerben.

Gefördert wird in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung.

Das Antragsformular und die Förderrichtlinien sind unterhalb des Beitrages abrufbar.

Das Förderprogramm für PV-Anlagen 2024 ist überzeichnet. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen. Es können noch keine Zuschussanträge für etwaige künftige Förderprogramme gestellt bzw. entgegengenommen werden.

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
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