Landtagswahl am 14.03.2021

Am Sonntag, 14 März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hat die Gemeindeverwaltung Vorkehrungen getroffen, damit die Wahl sowohl für die Wähler*innen, als auch die ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen möglichst ohne Infektionsrisiko durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus wurden in der seit 07.03.2021 gültigen Corona-Verordnung der Landes­regierung in §10a Regelungen für Wahlen und Abstimmungen getroffen, welche für alle Personen in den Wahlgebäuden gelten.

Im Folgenden werden allgemeingültige Regelungen sowie wesentliche coronabedingte Besonderheiten für die Landtagswahl 2021 zusammengefasst. Da Änderungen jederzeit möglich sind, bitten wir zudem um Beachtung der Aushänge an den Wahlgebäuden.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wannweil eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wenn Sie glauben wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 21.02.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich im eigenen Interesse unverzüglich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie am 14.03.2021 nicht wählen dürfen.

Stimmabgabe im Wahllokal

Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr; in dieser Zeit sind die Wahlräume geöffnet.
Die Gemeinde Wannweil ist in 2 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen ist aufgeführt, in welchem Wahlbezirk sowie in welchem Wahlgebäude gewählt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass unter Berücksichtigung der Abstands und Hygieneregeln teilweise andere Wahlräume als bei früheren Wahlen genutzt werden.
Wahlbezirk 001 01
Abgrenzung des Wahlbezirks:
Wahlberechtigte, die rechts der Echaz wohnen
(z.B. Hauptstr., Marienstr. usw.)
Lage des Wahlraumes:
Bücherei, Hauptstr. 11.
Wahlbezirk 001 02
Abgrenzung des Wahlbezirks:
Wahlberechtigte, die links der Echaz wohnen
(z.B. Dorfstr., Grießstr., Friedrich-List-Str. usw.)
Lage des Wahlraumes:
Ratssaal, Rathaus (OG), Hauptstr. 11.

Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung mit und halten Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Der amtliche Stimmzettel wird Ihnen in den Wahlräumen nach Prüfung der Wahlberechtigung ausgehändigt. Er enthält am oberen rechten Rand eine für blinde oder sehbehinderte Wähler ertastbare Kennzeichnung durch eine abgeschnittene Ecke. Diese Gestaltung ist bewusst gewählt, es handelt sich also nicht um eine Beschädigung oder gar Kennzeichnung des Stimmzettels. Ein Muster des Stimmzettels wird im Anschluss veröffentlicht.

Bei der Stimmabgabe im Wahlraum werden keine Wahlumschläge verwendet.
Sie werfen den gefalteten Stimmzettel einfach in die dafür vorgesehene Wahlurne.

Corona-Regeln im Wahlgebäude

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen sind dazu angehalten, die Einhaltung der nachfolgenden Hygieneregeln zu überwachen. Um die Wähler*innen am Wahltag zu informieren und den Infektionsschutz zum Wohle aller zu gewährleisten, wurden die Wahlvorstände jeweils personell verstärkt.
Bitte unterstützen auch Sie die Wahlhelfer*innen, beachten die Hygieneregeln und folgen den Anweisungen im Wahlraum. Wir danken Ihnen bereits heute für Ihr Verständnis!
Im gesamten Wahlgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (chirurgische Einweg-Maske oder FFP2-Maske der Normen KN95/N95). Ausnahmen gelten lediglich für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Vor jedem Wahlraum ist ein Spender mit Händedesinfektionsmittel aufgestellt.
Vermeiden Sie bitte Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen.
Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der Aufbau und Ablauf im Wahlraum ist so gewählt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann und Begegnungsverkehr möglichst vermieden wird.
Zusätzlich behalten wir uns vor, den Zutritt zum Wahlraum und damit dem zeitgleichen Aufenthalt in diesem auf eine bestimmte Anzahl von Personen zu beschränken. Daher werden die Wähler*innen aufgefordert, den Wahlraum möglichst einzeln zu betreten.
Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.
Aus Infektionsschutzgründen bitten wir die Wähler*innen ihren eigenen Schreibstift (am besten Kugelschreiber) zum Ausfüllen des Stimmzettels mitzubringen. Sie müssen dann nicht auf die von uns bereitgestellten Schreibstifte zurückgreifen.

Zutrittsverbote

Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten 14 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahlraum wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Personen, die keine Maske tragen ohne dass ein Ausnahmetatbestand vorliegt oder die nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind, dürfen das Wahlgebäude nicht betreten.

Regelungen für Begleitpersonen oder Wahlbeobachter

Sollten Sie einen Wähler/eine Wählerin zur Stimmabgabe begleiten oder die Wahlhandlung oder Auszählung verfolgen wollen, gilt zusätzlich zu den bereits aufgeführten Regeln:
Letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen ist Freitag, 12.03.2021 bis 18 Uhr.
Für eine etwaige Nachverfolgung von Infektionsketten müssen Sie Ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.
Die Daten der Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wähler*innen sind bekannt. Alle weiteren Personen (z.B. begleitende Familienangehörige, Wahlbeobachter*innen, Pressevertreter) sind gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Die Besucherliste wird vertraulich behandelt und nach 2 Wochen vernichtet.
Mit einem ärztlichen Attest, das vom Tragen einer Schutzmaske befreit, dürfen sich diese Personen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten in einem Wahlraum aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten. Zudem müssen Sie zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und zu den Hilfskräften jeweils einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

Möglichkeiten zur Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)

Wer im Sinne der Kontaktreduzierung seine Stimme lieber nicht in einem Wahlraum abgeben möchte oder am Wahlsonntag wegen Krankheitssymptomen oder als Kontaktperson nicht in einen Wahlraum gehen darf, kann an der Wahl bequem von zu Hause aus per Briefwahl teilnehmen.
Können Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahlraum erscheinen, können Sie münd­lich, schriftlich oder durch sonstige elektronische Übermittlung Briefwahl beantragen.
Telefonisch oder per SMS können Wahlunterlagen nicht beantragt werden.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, der ausgefüllt und unterschrieben werden kann.
Die Wahlscheinbeantragung kann auch in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z.B. per Email oder per Fax unter der Nummer 07121 958510) vorgenommen werden.
Letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen ist Freitag, 12.03.2021, von 15 bis 18 Uhr.
Wer glaubhaft macht, dass er die beantragten und vom Wahlamt ausgestellten Unterlagen nicht erhalten hat, kann bis Samstag, 13.03.2021 in der Zeit von 10.30 bis 12 Uhr Ersatzunterlagen beantragen.
Im Fall einer nachgewiesenen kurzfristigen Erkrankung oder Absonderungsanordnung melden Sie sich bitte so früh wie möglich im Wahllokal, spätestens aber am Wahltag bis 15 Uhr. Sie erhalten dann Briefwahlunterlagen. Diese müssen im Wahllokal abgeholt werden. Die mit der Abholung beauftragte Person benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht (s. Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Eine Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.
Der Wahlbrief mit dem eingelegten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 14.03.2021 bis 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde (Briefkasten am Rathaus Wannweil) eingegangen sein.

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
E-Mail schreiben

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