Bürgerservice

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft


Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.


Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes


Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

keine


Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg


Ansprechpartner

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