Lebenslagen

Blaue Karte EU ("Blue Card EU")

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung.

Voraussetzungen sind unter anderem

  • ein deutscher Hochschulabschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist,
  • ein den Qualifikationen entsprechender Arbeitsplatz und
  • ein Mindestbruttogehalt. 

Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.


Vertiefende Informationen

Niederlassungserlaubnis


Rechtsgrundlage

§ 18b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Blaue Karte EU)


Freigabevermerk

04.05.2022 Justizministerium Baden-Württemberg


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