Sie befinden sich hier:
Bürgerservice | Lebenslagen
Lebenslagen
Kinderkrippe
Kinder unter drei Jahren können Kinderkrippen besuchen. Mit ihrem Angebot sind sie auf die besonderen Bedürfnisse der Kleinkinder abgestimmt.
Die Öffnungszeiten der Kinderkrippen orientieren sich am örtlichen Bedarf und können sehr unterschiedlich sein.
Die Krippengruppe kann als inklusive Gruppe geführt werden. In inklusiven Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.
Selbstverständlich können Kinder unter drei Jahren auch von einer Tagespflegeperson oder in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen betreut werden.
Tipp: Wenn Sie sich die Gebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie beantragen, dass die Gebühr ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen wird.
Rechtsgrundlage
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung , Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII)
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
Freigabevermerk
13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg