Silvester – Corona Pandemie

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres grundsätzlich gestattet ist.

Aufgrund er Corona-Pandemie gibt es in der Corona-Verordnung BW jedoch weitere Auflagen:

In Baden- Württemberg sind, im Gegensatz zu den Weihnachtsfeiertagen, für Silvester keine Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geplant. Dies bedeutet, dass die Wohnung oder eine sonstige Unterkunft speziell nach 20 Uhr nur aus triftigen Gründen, wie z.B. der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, verlassen werden darf.

Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt. Das Bundesinnenministerium hat ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich.

Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren können unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.

Sollten Sie sich dennoch entscheiden pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, bitten wir Sie dies unter Berücksichtigung der Nachbarschaft mit großer Sorgfalt z.B. im privaten Garten durchzuführen.

Ihr Ordnungsamt Wannweil

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
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