Zutritt Rathaus ab 1. Januar 2022

  1. Der Zutritt ins Rathaus ist nur im Rahmen der „3G-Regel“ des § 17c der CoronaVO möglich.
    Bitte legen Sie uns Ihren Impf- oder Genesenen­nachweis unaufgefordert vor.
    Wir überprüfen Ihr digitales COVID-Zertifikat mit der CovPassCheck-App.
  1. Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
    Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
  1. Ausnahmen von der Testnachweispflicht bei nicht­immunisierten Besucherinnen und Besuch­ern
  • Die Zutrittsbeschränkung gilt nicht für notwendige sozialrechtliche Leistungen, insbesondere nach dem Sozialgesetzbuch Zweites und Zwölftes Buch, oder dem Wohngeldgesetz.
  • Besucherinnen und Besucher sind zudem von der Test­nachweispflicht befreit bei der Abholung und Rückgabe von Unterlagen. Zur Abholung und Rückgabe in diesem Sinne zählen auch dafür erforderliche Handlungen, z. B. Unter­schriften der Besucherinnen und Besucher zur Bestätigung des Unterlagenerhalts.

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
E-Mail schreiben

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