Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO2-Sensoren

Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO2-Sensoren in der Uhlandschule und in den Kitas der Gemeinde Wannweil

Das Kultusministerium hatte am Freitag, 6. August 2021 die Informationen und Richtlinien über das Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO2 Sensoren durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen veröffentlicht.

Die Landesregierung fördert die öffentlichen und freien Träger unserer Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Anschaffung entsprechender mobiler Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren im Rahmen eines Förderprogramms mit einem Volumen von insgesamt 70 Millionen EUR, hiervon sind 10 Millionen EUR für die Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Das Land trägt 50 Prozent der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2.500 EUR gedeckelt ist.

Folgende Fördertatbestände sieht die Förderrichtlinie des Landes vor:

  • a) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren;
  • b) (mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren;)
  • c) CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens;
  • d) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit NICHT eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.

Die Träger konnten ihren Mittelbedarf in einem ersten Meldezeitraum ab dem 9. August bis zum 20. August 2021 auf dieser Grundlage beim Kultusministerium melden. Da die Ausstattung von Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit mit mobilen Raumluftfiltergeräten ein zentrales Anliegen ist, wurden in diesem ersten Meldezeitraum diese Anschaffungen – Fördertatbestände a) und b) – priorisiert, das heißt, hierfür wurden Mittel reserviert und eine Reservierungsbestätigung übersandt. Meldungen des Bedarfs an CO2-Sensoren – Fördertatbestand c) – fanden erst am Ende des ersten Meldezeitraums ergänzend Berücksichtigung, wohingegen Meldungen zu mobilen Raumluftfiltergeräten für Räume mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit – Fördertatbestand d) – im ersten Meldezeitraum unberücksichtigt blieben.

In einem zweiten Meldezeitraum vom 23. August bis zum 16. September 2021 sind erneut die Fördertatbestände a) und b) vor c) priorisiert, erst danach werden Meldungen für Fördertatbestand d) einbezogen. Ab dem 20. September 2021 bis längstens zum 20. Dezember 2021 werden dann im klassischen „Windhundverfahren“ zusätzliche Meldungen bedient, so lange Landesmittel zur Verfügung stehen. Eine Priorisierung nach Fördertatbeständen ist dann nicht mehr vorgesehen.

Aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung der Förderrichtlinie und insbesondere mit Blick auf die voraussichtlich nicht lange zur Verfügung stehenden Fördermittel mussten wir zügig handeln. Im Austausch mit den Wannweiler Einrichtungen (Kitas und Schule) haben wir die Zahl der Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit verifiziert und dann am 11. August die entsprechenden Finanzmittel beim Kultusministerium angemeldet, um nicht Gefahr zu laufen, am Ende ohne Fördermittel dazustehen.

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
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