Fünfte Aufstockung für das Sanierungsgebiet „Ortskern 2“ bewilligt

Bereits seit 2013 werden im Sanierungsgebiet „Ortskern 2“ in Wannweil von der Gemeinde und den privaten Eigentümern zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Umso erfreulicher ist es, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen den Antrag der Gemeinde Wannweil auf eine erneute Aufstockung der Fördermittel für das Sanierungsgebiet im April 2023 bewilligt haben. Es wurden weitere 350.000 € Finanzhilfe zur Umsetzung von weiteren Maßnahmen der Gemeinde sowie zur Unterstützung der privaten Eigentümer bei Modernisierungsmaßnahmen und Gebäudeabbrüchen bewilligt. Insgesamt wurde mit der fünften Aufstockung nun ein Gesamtförderrahmen von 4.166.667 € bewilligt. Davon tragen das Land Baden-Württemberg und der Bund 2.500.000 € Finanzhilfe (60 %). Die verbleibenden 1.666.667 € (40 %) sind von der Gemeinde zu erbringen. Mit der Aufstockung war auch eine weitere Verlängerung des Bewilligungszeitraums um zwei weitere Jahre bis 30.4.2026 verbunden. Damit haben auch Sie als Eigentümer nochmals zwei Jahre mehr Zeit, dringend notwendige Maßnahmen an Ihrem Eigentum im Sanierungsgebiet durchzuführen.

Ein Sanierungsgebiet ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet innerhalb einer Gemeinde, in dem wesentliche Verbesserungen z.B. im Hinblick auf die Bereitstellung von Wohnraum oder öffentliche Einrichtungen, der Ausgestaltung des öffentlichen Raumes oder im Hinblick auf den Klimaschutz (Sanierungsziele) innerhalb eines Zeitraums von bis zu 15 Jahren erreicht werden sollen. Um die Gemeinden bei der Erreichung der Sanierungsziele zu unterstützen, stellen der Bund und das Land Baden-Württemberg den Gemeinden Finanzhilfen (üblicherweise 60 %) aus Mitteln der Städtebauförderung zur Verfügung. Im Gegenzug ist die Gemeinde verpflichtet, den nicht durch die Finanzhilfen abgedeckten Anteil (üblicherweise 40 %) selbst zu tragen (sog. Eigenanteil). Die aktuelle Abgrenzung des Sanierungsgebiets ist im Plan von April 2020 dargestellt.

Als Eigentümer/In können sie von der Städtebauförderung profitieren!

Als Eigentümer/In eines Grundstücks bzw. Gebäudes im Sanierungsgebiet stehen für Sie bei einer geplanten umfassenden Modernisierung Ihres Eigentums oder bei einem geplanten Gebäudeabbruch Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Durch Neubau, Aktivierung von Leerstand und umfassende Modernisierung konnten bereits 40 Wohneinheiten im Sanierungsgebiet durch die Gemeinde und private EigentümerInnen geschaffen bzw. auf aktuellen Standard angepasst werden. Beispielhaft können im Rahmen einer umfassenden Gesamtmodernisierung die Dämmung des Daches, die Dämmung der Fassade, die Erneuerung der Fenster, die Erneuerung der Heizung und diverse Maßnahmen im Innenbereich (z.B. Erneuerung der sanitären Einrichtungen) gefördert werden. Der Heizungsaustausch kann dann beispielhaft aufgrund der ggf. attraktiveren Förderkonditionen über ein separates Förderprogramm gefördert werden, die übrigen Maßnahmen über die Städtebauförderung. Es stehen noch Fördermittel zur Verfügung. Also nutzen Sie die in dieser Form einmalige letzte Chance auf einen Zuschuss und auf die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung. Zehn private Eigentümer im Sanierungsgebiet nutzten schon die Förderung für Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen. Anfragen zur Sanierung beantwortet Herr Betz (Tel. 07121 9585-31, E-Mail: christian.betz@gemeinde-wannweil.de) von der Gemeindeverwaltung Wannweil gerne.

Für eine unverbindliche und kostenlose Sanierungsberatung wenden Sie sich gerne an den zuständigen Projektleiter der als Sanierungsbetreuer beauftragten Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) Herrn Zerulla (Tel. 07141 16-757253, E-Mail: tobias.zerulla@wuestenrot.de).

Nehmen Sie die Sanierungsmaßnahme in Wannweil als Anlass, um anstehende Investitionen an Ihrem Eigentum anzugehen, Ihre Wohnqualität zu verbessern und Energiekosten zu sparen!

Kontakt

Gemeinde Wannweil
Hauptstraße 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121/9585-0
Fax: 07121/9585-10
E-Mail schreiben

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