
Grundsteuerreform
Seit dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
Für diese Feststellungserklärung wird unter anderem der Bodenrichtwert zum Stichtag
1.1.2022 und die Grundstücksgröße benötigt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stichtag 1.1.2022) und die Grundstücksgrößen stehen ab sofort auf BORIS-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/) zur Verfügung. Zusätzlich ist die Karte mit den aktuellen Bodenrichtwerten auf der Homepage der Gemeinde Wannweil (https://wannweil.de/bodenrichtwerte/) veröffentlicht. Hierzu einfach herunterscrollen und den Download- Bereich anklicken.
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- 09. Dezember 2025
- 09. Dezember 2025
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